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Seitenwechsel (Harald Rauchfuß)

»Warum bin ich nur zu Fuß aus der Justizvollzuganstalt gegangen«, dachte Felix, »nachdem sie mir eine Fahrt vorgeschlagen hatten!«

Er ging Richtung Stadtzentrum, bog in die parallel zur Marktstraße laufende Bahnhofstraße ein und traute seinen Augen nicht: Siegfried kam auf der andern Seite entgegen. Abgelegte Rachefeldzugspläne drangen Felix in den Sinn. Sein Ehegespons hatte dessentwegen die Scheidung eingereicht. Es warf ihm schwere Bedrohungen und Verletzungen vor, die Siegfried arglistig bezeugte.

Boshaft querte jener die Straße, ohne direkt auf ihn zuzukommen, in tadelloser salopper Garderobe, die den Beruf zwar verbarg, nach Entlarvung jedoch bestätigte. Felix Frau zog mit Beginn der Trennungszeit zu ihm. Jeden Kontakt lehnte sie ab; alle Fragen regelten Anwälte. Unterhaltszahlungen entfielen für beide Seiten, da Felix einen Maßregelvollzug in der forensischen Psychiatrie anzutreten hatte.

Siegfrieds Gürtelschnalle glänzte, der füllige Haarschopf federte mit jedem Schritt, der geöffnete Hemdkragen signalisierte den sorgenfreien Gockel. Reizte ihn das Gehabe, dass Felix der Gemahlin eine Ohrfeige verpasste, als sie das Verhältnis preisgab?

»Da kommst du tatsächlich frei«, schienen die Mundwinkel unter den stahlblauen Augen zu rufen. Zynisch! Ein Ring am linken Kleinfinger blitzte in der Sonne. »Felix«, rief er, »es tut mir leid! Lass dir in die Freiheit helfen!«

»Du scheinheiliger Hund«, zischte Felix, »von dir einen Dienst annehmen? Du als Kriminalpolizist wechselst die Seite. Strafmilderung macht ihr mir zum Geschenk, weil ihr mich nicht anschauen könnt.«

»Felix, das siehst du -«

»Den Gutachter habt ihr beeinflusst, der euch glaubte, mir aber kein Wort.«

»Der Gutachter besitzt viel Erfahrung.«

»Geringeres Geschick hat er, als du es hast. Jetzt geh weiter!«

Felix rempelte Siegfried an, der sich auffing und hinterher schrie: »Das wirst du büßen!«

Felix strebte einem Quartier entgegen, das er unerwartet bekam. Die Wohnung war aufgelöst, als Kriminalbeamter war er untragbar, bei Berufskameraden erwartete er keinen Funken Verständnis. Die Forensiker nennen ihn eine »emotional instabile Persönlichkeit vom impulsiven Typ«, eine, die leicht ausrastet, der die Hand urplötzlich ausrutscht. Verständlich, dass das Gericht ihn dem Maßregelvollzug zuführte! Die Entlassung hatte er nicht Kollegen oder der Exfrau zu verdanken, sondern einer Petition, die Aktivisten auf den Weg brachten. Sie besuchten ihn und halfen. Er nahm mit geringer Hoffnung an; die Rehabilitation als Kriminalpolizist werden sie kaum durchsetzen.

Am nächsten Morgen fand man Simone tot auf.  Siegfried, der Berufskamerad, meldete den Fall sofort nach der Heimkehr vom Nachtdienst. Er habe eine muntere Partnerin verlassen. Einen begründeten Verdacht hege er; er weise darauf hin, dass der Exmann der Toten am Tag zuvor aus dem Maßregelvollzug entlassen worden sei. Zufällig sei er ihm über den Weg gelaufen. Jener habe ihn angepöbelt, umgerannt und sei ohne jede Entschuldigung weitergegangen.

Wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ordnete der Amtsrichter bei der Anhörung umgehend die Untersuchungshaft mit erneutem psychiatrischen Gutachten an. Zur Verhandlung lud er Siegfried, den erfahrenen Altzeugen. Dem Antrag des Zeugen, wegen Voreingenommenheit das Nichterscheinen vor Gericht zu genehmigen, gab der Richter nicht statt.

Der Staatsanwalt verlas die Anklage, dass Felix dringend verdächtig sei, die Scheidung mit der Tötung Simones zu rächen. Es bestehe Gefahr, dass er den Zeugen angreife. Denn er habe ihn am Tag der Entlassung aus der Forensik angegriffen. Simone sei, wie die rechtsmedizinische Untersuchung ergebe, erstickt worden, am ehesten mit dem Kopfkissen. Ein anderes als dieses besonders niederträchtige Motiv der Straftat sei in keiner Weise zu erkennen.

Ein Schöffe fragte den Beamten der Spurensicherung, ob der Verdächtigte Spuren hinterlassen habe.

»Nein«, anwortete der Staatsdiener, »wir finden ausschließlich Spuren der Toten und ihres Partners. Besuch scheint es in den Tagen zuvor nicht gegeben zu haben.«

Der Richter fuhr fort: »Herr Staatsanwalt, wie begründen Sie jetzt Ihren Verdacht?«

»Es gibt keine Spuren, weil der Verdächtigte, ein früherer Kriminalbeamter, sicher weiß, wie man Spuren vermeidet oder den Nachweis verhindert.«

Zeugen für die Zeit vor Beginn des Maßregelvollzugs gab es nicht. Der Richter bat den Staatsanwalt um Aufschluss, ob er zusätzliche Zeugen gefunden habe: »Nein, Herr Richter.«

Der Richter bat die Eltern der Getöteten herein: »Mit Simone redeten wir zuletzt telefonisch am Tag vor dem Tod. Sie wirkte wie immer. Von der Entlassung des Felix hat sie kein Wort gesagt. Wir sprachen das Thema nicht an.«

»Sie wissen«, fragte der Richter, »dass Ihr ehemaliger Schwiegersohn unter Verdacht steht, Ihre Tochter Simone zwischen Mitternacht und vier Uhr umgebracht zu haben?«

»Wir haben es gehört, Herr Richter. Der Verdacht überrascht uns.«

»Überrascht Sie? Klären Sie auf!«

»Wir halten es für unmöglich, dass er es getan hat.«

»Warum ist es unmöglich?«

»Felix kam aus dem Vollzug zu uns und blieb über Nacht, weil wir ihn eingeladen haben, bis er eine Wohnung findet. Wir unterhielten uns ausgiebig über die Anordnung des Maßregelvollzugs und die Scheidung. Er kannte nicht einmal die Adresse von Simone und Siegfried. Wir finden den Verdacht für ungeheuerlich. Wir redeten vom Nachmittag bis fünf Uhr morgens. Felix verließ das Haus keine Sekunde.«

Der Richter wendete ein ernstes Gesicht zum Staatsanwalt hin: »Hat die Staatsanwaltschaft diese Aussage geprüft?«

»Natürlich, doch: die Spurensicherung und der zuständige Kriminalbeamte halten die Aussage für falsch. Sie ergibt weder ein nachvollziehbares noch ein erkennbares Motiv.«

»Der letzte Zeuge bitte«, ordnete der Richter an.

Altzeuge Siegfried trat in den Saal.

Der Verteidiger fragt ihn: »Sie treffen den Verdächtigten, just als er aus dem Vollzug entlassen wird. Woher wissen Sie, wann er entlassen wird?«

»Der pure Zufall führte uns zusammen.«

»Der pure Zufall? Warum ist in Ihrem Account-Kalender Tag mit Uhrzeit eingetragen?«

»Die Frage beantworte ich nicht, Herr Richter. Es ist unzulässig, meinen Kalender zu hacken.«

Der Richter fragt: »Herr Verteidiger, Sie kennen unzulässige Beweismittel. Wie kamen sie an den Kalender?«

»Darf Ihnen mein Mandant antworten?«

»Ich bitte darum.«

Felix erhebt sich: »Die Eltern benutzen ein Mobiltelefon, das Simone bei ihnen hinterlegte, falls sie das andere verlieren würde. Der Kalender synchronisiert automatisch auf beiden Telefonen. Die Eltern sagten, dass zusätzlich der Kalender des Mobiltelefons von Siegfried synchronisiert sei.«

Der Richter sieht den Altzeugen an: »Ich sehe, dass ihre Hemdtasche ein Mobiltelefon abzeichnet. Würden Sie es bitte Ihrem Anwalt übergeben?«

Der Anwalt öffnet den Kalender und bestätigt überrascht den Eintrag. Der Richter gibt dem Antrag des Verteidigers statt, Siegfried nicht als Zeugen zuzulassen. Der Staatsanwalt beantragt, das Verfahren auszusetzen, bis die unerwarteten Erkenntnisse ausgewertet seien, und dem Zeugen aufzutragen, wegen Falschaussage zur Verfügung zu stehen.

Die Ermittlungen führten zum Geständnis des Kriminalkollegen Siegfried. Er bezeugte für Felix eine emotionale Impulsivität, um Simones Falschaussage zu verbergen. Simone liebte es, wenn er in Eifersucht fiel. Sie gab mehrmals Anlass hierzu. Um die Trennung zu verhindern, habe er den Verstand verloren.

Das Gericht erkannte keine schwere seelische Abartigkeit, sondern Schuldfähigkeit für eine nüchterne Vorsatzbildung aus niederen Motiven. Felix wurde beruflich rehabilitiert. Im ersten Verfahren enthielt man dem psychiatrischen Gutachter vor, dass Siegfried als Amtskollege heftig in die erotische Konkurrenz geriet.

 

Copyright Dr. Harald Rauchfuß

Der Text wurde vorgetragen bei der BDSÄ-Jahrestagung 2015 in Bremen in der Lesung mit dem Titel „Fehler“

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